Förderungen
LEA-Förderaufruf 2023
Im Rahmen des LEA-Förderaufrufs 2023 können Organisationen um eine Förderung für Projekte bzw. Projektideen ansuchen, die Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von Mädchen und Frauen sowie zum Abbau von geschlechterbezogenen Rollenbildern (mit Fokus Berufsorientierung und Berufswahl insbesondere in MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) beinhalten.
Weiterführende Details finden sich in der der dazugehörigen FÖRDERRICHTLINIE (PDF) und dem FÖRDERAUFRUF (PDF).
Eine Einreichung ist ausschließlich über das ONLINE-FORMULAR möglich.
Kurzinfo
Einreichzeitraum: 16.10.2023 bis 15.01.2024
Maximale Projektlaufzeit: 01.04.2024 bis 31.12.2025
Fördersumme pro Projekt: €20.000,- bis €150.000,-
Förderquote: bis zu 100%
Wer kann um eine Förderung ansuchen?
Organisationen, die §4a Abs 3 bis Abs 6 EStG nachweislich entsprechen (Erklärung dazu weiter unten)
Welche Kosten sind förderfähig?
Personalkosten, Sachkosten und indirekte Kosten
Vorlagen für Einreichende (zum Herunterladen):
2. Info-Call zum Förderaufruf 2023
Am Montag, den 18.12.2023 findet von 14:00-15:00 Uhr der zweite Info-Call online statt.
Falls Fragen zur Förderung offen sind, melden Sie sich bitte unter foerderungen@lea-frauenfonds.at für den Info-Call an.
Kontakt
Lukas Stowasser
Fördermanagement
E-Mail: foerderungen@lea-frauenfonds.at
Telefon: +43 1 39 50 29 07
Erklärung zu §4a Abs 3 bis Abs 6 EStG
Der ÖFF darf als gemeinnütziger Bundesfonds nach der Bundesabgabeordnung nur solche Organisationen fördern, die nach § 4a Abs 3 bis Abs 6 EStG spendenbegünstigt sind.
Das heißt, dass zumindest einer der folgenden 3 Punkte zutreffen muss, um korrekt einreichen zu können:
- Die einreichende Organisation ist auf folgender Liste zu finden: https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp
- Die einreichende Organisation verfügt über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid.
- Die einreichende Organisation ist im Gesetz (§ 4a EStG Abs 3 bis Abs 6) ausdrücklich aufgezählt, wie beispielsweise Universitäten, Fachhochschulen oder dementsprechende Einrichtungen. Tagesaktuelle Fassung
Vergangene Förderaufrufe zum Nachlesen
LEA-Förderaufruf 2022
Im Rahmen des LEA-Förderaufrufs 2022 konnten Organisationen um eine Förderung für Projekte bzw. Projektideen ansuchen, die Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von Mädchen und Frauen sowie zum Abbau von geschlechterbezogenen Rollenbildern beinhalten. Weiterführende Details finden sich in der dazugehörigen Förderrichtlinie und dem Förderaufruf.
- Einreichzeitraum: Einreichungen waren bis 28.02.2023 möglich.
- Maximale Projektlaufzeit: 01.04.2023 bis 31.03.2024
- Fördersumme pro Projekt: € 20.000,- bis € 100.000,-
- Förderquote: bis zu 100 %
- Übersicht der geförderten Projekte (PDF)