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Barrierefreiheitserklärung

Als Fonds der Republik Österreich sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website letsempoweraustria.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.1.2 (2021-08) und den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web (WCAG 2.1) AA“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir sind an einer raschen Herstellung der Barrierefreiheit interessiert. Die Behebung der Einschränkungen ist bereits beauftragt und wird bis Ende des Jahres 2022 umgesetzt. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Nicht-Text-Inhalte sind mit einem passenden Alternativtext versehen (1.1.1. Non-text Content).
  • Untertitel in den Videos fehlen (1.2.2 Captions (Prerecorded)).
  • Überschriftenebenen werden übersprungen, teilweise fehlt die Überschrift Ebene 1, vereinzelt leere Überschriften-Tags (1.3.1 Info and Relationship).
  • Einsprungmarken zu den Seitenbereichen, insbesondere zum Inhalt, fehlen (2.4.1 Bypass Blocks).
  • Links mit selben Linktitel zu unterschiedlichen Zielen. Linktitel teilweise missverständlich. Linkverhalten (neues Fenster) ist nicht erklärt (2.4.4 Link Purpose (in Context)).
  • Tastaturfokus nicht immer visuell erkennbar (2.4.7.Focus Visible).
  • HTML Element IDs sind nicht eindeutig (4.1.1 Parsing).
  • Mobile Navigation ist mit Tastatur nicht aktivierbar.
  • Akkordion ist für Tastaturbenutzer nicht bedienbar, die Inhalte nicht wahrnehmbar.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Medieninhabers liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Juli 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 AA. Überprüft wurden stichprobenartig die Startseite und Inhaltsseiten inklusive Anfrage-Formular. Nicht explizit getestet wurde die mobile Version.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@lea-frauenfonds.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website letsempoweraustria.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Österreichischer Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen
E-Mail: office@letsempoweraustria.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren